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Aischquelle bei Schwebheim, Luftansicht des Landratsamtes Neustadt a. d. Aisch, Straße zum Rathaus in Bad Windsheim, Industriegebiet bei Uffenheim, Schloss Schwarzenberg in Scheinfeld
Immobilienbörse im Landkreis Neustadt a. d. Aisch - Bad Windsheim

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Landkreis Neustadt a. d. Aisch - Bad Windsheim

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91413 Neustadt a. d. Aisch 

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Landkreis Neustadt a. d. Aisch - Bad Windsheim
Landrat Walter Schneider

Der Landkreis Neustadt a. d. Aisch - Bad Windsheim ist eine Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts.

Zuständige Aufsichtsbehörde: Regierung von Mittelfranken


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Datenschutz beim Landratsamt Neustadt a. d. Aisch – Bad Windsheim

Der Landkreis Neustadt a. d. Aisch – Bad Windsheim nimmt den Datenschutz ernst. Die Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.


Kommunikation über E-Mail

Vertrauliche Dinge sollten, aufgrund der Risiken die der E-Mail-Versand und die Übermittlung von Informationen über das Internet mit sich bringen, auf eine andere Art übermittelt werden.

Größe:

E-Mails werden nur bis zu einer Größe von acht Megabyte (incl. Anhänge = Attachments) angenommen.

Dateien in den nachstehend genannten Formaten können durch Komprimierungsprogramme in den Dateigrößen verringert (gepackt) werden. Komprimierte Dateien nimmt der Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim nur als nicht selbstentpackende ZIP-Archive (*.zip) entgegen.

Format:

Es werden nur E-Mails im Text-Format akzeptiert (d.h. .rtf), keine HTML-Mails !!

Möchten Sie e-Mails mit Dateianhängen an die Verwaltung versenden, so beachten Sie bitte, dass die Verwaltung nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen kann. Folgende Dateiformate werden angenommen:

  • Textdateien im Format ANSI (*.txt)
  • Rich Text Format (*.rtf)
  • Word für Windows Version 6 (*.doc)
  • Word für Windows Version 97 (*.doc)
  • Word für Windows Version 2000 (*.doc)
  • Word für Windows Version 2003 (*.doc)
  • Portable Data File Version 1.3 (*.pdf)
  • Joint Photographic Expert Group (*.jpg)
  • Graphics Interchange Format (*.gif)
  • Tag Image File Format (*.tif)
  • Bitmap Pictures (*.bmp)
  • Portable Network Graphic (*.png)
  • ZIP-Archive (*.zip, *.rar)


Verwenden Sie abweichende Dateiformate, so kann die Mail nicht verarbeitet werden. Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Empfangsstelle zulässig. In allen zulässigen Formaten dürfen keine automatisierten Abläufe oder Programmierungen (sog. Makros) verwendet werden.
Bitte beachten Sie, dass diese Liste laufend aktualisiert wird.

Betreff:

Es muss generell ein kurzer, prägnanter Betreff (nicht länger als 110 Zeichen und nicht mehr wie 5 Leerzeichen hintereinander) im Email stehen.

Signatur:

Nach VwVfG § 3a Elektronische Kommunikation sind e-Mails ohne digitale Signatur nicht rechtsverbindlich.

Der Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim hat derzeit aus technischen und organisatorischen Gründen die digitale Signatur nicht zugelassen.
( keine Prüfung auf Echtheit und Gültigkeit ).

Dies hat zur Folge, dass Sie Dokumente, die einem Schriftformerfordernis unterliegen, nicht in elektronische Form übersenden können. Wir bitten Sie deshalb, in diesen Fällen auf die papiergebundene Kommunikation auszuweichen.

Wir bitten um Verständnis, dass wir derzeit die Verwendung digitaler Signaturen nicht zulassen können.

Hinweise:

Sofern eine e-Mail nicht verarbeitbar ist, bekommen Sie durch das Landratsamt Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim eine Rückinformation. Dieser Fall kann z.B. durch Computerviren, allgemeine technische Probleme oder Abweichungen von den vorstehenden technischen Rahmenbedingungen ausgelöst werden

Bei einigen Empfängern kann es durch Einsatz von Antiviren- oder Antispamsoftware dazu kommen, dass die automatisch generierte Email unserer Software nicht ankommt. Bitte kontrollieren Sie in diesem Fall Ihre Einstellungen.

Diese Punkte gelten nur für die Kommunikation mit dem Landratsamt des Landkreises Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim und nicht für Links/Verweise auf Angebote von Dritten, wie z.B. von Gemeinden oder Behörden.